Beschluss: beschlossen

Die Ortsgemeinde Ramberg beabsichtigt, § 1 der Hauptsatzung in der Fassung vom 21. August 2009 zu ändern. Beabsichtigt ist die Änderung der §§ 1 Abs.1 und 1 Abs. 4 der Hauptsatzung.

 

Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass diese Änderung erforderlich erscheint, da er aufgrund der aktuell gültigen Hauptsatzung gezwungen ist, spätestens 2 Wochen vor Sitzungsbeginn bereits eine endgültige Tagesordnung fertigstellen muss.

 

Durch die neue Regelung wird es möglich sein, kurzfristiger Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Hierdurch wird mehr Flexibilität erreicht.

 

Der Satzungsentwurf ist der Originalniederschrift beigefügt.


Der Ortsgemeinderat beschließt mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und

1 Enthaltung die Änderung der Hauptsatzung vom 21. August 2009, gemäß dem der Originalniederschrift beiliegenden Satzungsentwurf.