2.1   Es wird angefragt, warum die Gemeinde Ramberg keine Stellungnahme zur Fortschreibung des einheitlichen regionalen Raumordnungsplan Rhein-Neckar abgebeben hat.
Der Vorsitzende erklärt hierzu, dass eine Stellungnahme abgegeben wurde. Die Verwaltung wurde angewiesen, die Stellungnahme analog der letzten Stellungnahme zu verfassen.

2.2   Aus dem Rat wird eine Anfrage zur Behandlung von Anträgen von Bürgern gestellt. Insbesondere, ob der Ortsbürgermeister allein entscheiden kann, ob diese beantwortet werden, oder nicht.
Der Vorsitzende erklärt, dass er dann selbst entscheidet, wenn es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Soweit dies nicht der Fall ist, werden Angelegenheiten, für welche die Gemeinde zuständig ist, dem Rat vorgelegt. Anträge bei denen keine Zuständigkeit der Gemeinde gegeben ist, werden an die Verwaltung abgegeben.
In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbürgermeister darum, dass Ratsmitglieder ihre Anfragen zukünftig schriftlich einreichen.

2.3   Es wird angefragt, wann der Weg zur Ramburg nun instand gesetzt werde, da der Ortsbürgermeister ja zugesagt habe, dass die Jagdgenossenschaft dies noch in diesem Jahr (2012) machen würde.
Der Ortsbürgermeister erwidert hierzu, dass dies nicht stimme, er habe erklärt, dass die Jagdgenossenschaft dies überhaupt nicht leisten könne. Es sagte aber dennoch zu es, wenn möglich, zu versuchen.

2.4   Der Vorsitzende wird gefragt, ob ihm bekannt sei, wie lange die Umleitung in Dernbach noch bestehen bleibt. Dies wird verneint.

2.5   Letztlich wird noch angefragt, in wieweit die Anfragen von Ratsmitgliedern bei Gemeinderatssitzungen zugelassen werden müssen.