Beschluss: abgelehnt

Der Gemeinde liegt eine Spende eines namentlich nicht benannten Autohauses in Höhe  von

300,00 € vor, welche durch ein Mitglied der Hinterwiesengemeinschaft vorgelegt wurde.

 

Seitens des Ortsbürgermeisters und des Ersten Beigeordneten wird die Auffassung vertreten, dass die Einwerbung der Spende nicht den Regelungen des § 94 GemO entspricht.


Daher wird beantragt, die Spende abzulehnen. Im Laufe der sich anschließenden regen Diskussion und Austausch der unterschiedlichen Standpunkte wird der Antrag auf Schluss der Beratung gestellt. Diesem Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen stattgegeben. Sodann erfolgte die Beschlussfassung über die Spende.

Die Annahme der Spende wurde mit 8 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt.