Sitzung: 24.10.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: abgelehnt
Der Gemeinde liegt
eine Spende eines namentlich nicht benannten Autohauses in Höhe von
300,00 € vor, welche
durch ein Mitglied der Hinterwiesengemeinschaft vorgelegt wurde.
Seitens des Ortsbürgermeisters
und des Ersten Beigeordneten wird die Auffassung vertreten, dass die Einwerbung
der Spende nicht den Regelungen des § 94 GemO entspricht.
Daher wird
beantragt, die Spende abzulehnen. Im Laufe der sich anschließenden regen
Diskussion und Austausch der unterschiedlichen Standpunkte wird der Antrag auf
Schluss der Beratung gestellt. Diesem Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen stattgegeben. Sodann erfolgte die
Beschlussfassung über die Spende.
Die Annahme der
Spende wurde mit 8 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt.