Beschluss: beschlossen

Auf Grund von Anträgen von Grundstückseigentümern wurde der Bebauungsplan „Hahnenbach“

geändert.

 

Der Bebauungsplan „Hahnenbach“ 2. Änderung hat bisher die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Zulässig war max. 1 Vollgeschoss. Dies entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Gewerbetreibenden. Die Festsetzung der Vollgeschosse soll nun mit der 3. Änderung komplett entfallen, da die  Festsetzung  der  Vollgeschosse innerhalb des Gewerbegebietes nicht  erforderlich ist,  da durch die Festsetzung einer maximalen Wandhöhe die Höhenentwicklung der Gebäude entsprechend vorgegeben wird.

 

Des Weiteren sollen verschiedene Baugrenzen verschoben werden.

 

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.

 

Bedenken zur Bebauungsplanänderung wurden keine vorgetragen.

 

Da keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.


Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Hahnenbach“, 3. Änderung  gem. § 13 a BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Hahnenbach“, 3. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO)

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.