Auf Grund von Anträgen von Grundstückseigentümern wurde der Bebauungsplan „Hahnenbach“
geändert.
Der Bebauungsplan „Hahnenbach“ 2. Änderung hat bisher die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Zulässig war max. 1 Vollgeschoss. Dies entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Gewerbetreibenden. Die Festsetzung der Vollgeschosse soll nun mit der 3. Änderung komplett entfallen, da die Festsetzung der Vollgeschosse innerhalb des Gewerbegebietes nicht erforderlich ist, da durch die Festsetzung einer maximalen Wandhöhe die Höhenentwicklung der Gebäude entsprechend vorgegeben wird.
Des Weiteren sollen verschiedene Baugrenzen verschoben werden.
Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.
Bedenken zur Bebauungsplanänderung wurden keine vorgetragen.
Da keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des Weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Hahnenbach“, 3. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Die Beschlussfassung
erfolgte einstimmig.