Beschluss: beschlossen

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Ortsbürgermeister Günter Foltz gemäß § 22 GemO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Den Vorsitz übernimmt gemäß § 36 Abs. 1 GemO Herr Walter Mathäss als ältestes Ratsmitglied.

 

Im jetzigen rechtskräftigen Bebauungsplan „Semmersberg“ ist eine Fläche für Versorgungseinrichtungen (Trafostation) eingeplant.

 

Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde der Standort für die Trafostation geändert, so dass der ursprünglich geplante Standort entfallen kann. Diese Fläche kann dann einem Baugrundstück zugeordnet werden.

 

Diese Maßnahme bedarf einer Änderung des Bebauungsplanes.

 

Da die Grundzüge der Planung mit dieser Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann die Änderung im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Im vereinfachten Verfahren bedarf es keiner Umweltprüfung und auf den Umweltbericht kann verzichtet werden.


1) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Semmersberg“ dahingehend zu ändern, dass auf dem Grundstück mit der Plan-Nr. 518/7 die Signatur „Versorgungseinrichtung“ gestrichen wird,

 

2) Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wurde, wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

3) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

4) Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.