Die Ortsgemeinden
Albersweiler und Rinnthal beantragen bei der Verbandsgemeinde die Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Im Rahmen der
Änderung sollen im Bereich von verschiedenen forstwirtschaftlichen Flächen,
Sonderbauflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.
Da das derzeit
noch rechtskräftige Landesentwicklungsprogramm und auch derzeit noch
rechtskräftige Regionalplan Sonderbauflächen für die Windenergienutzung im
Naturpark Pfälzerwald ausschließen und eine Ausweisung dieser v.g. Flächen
somit gegen die noch festgeschriebenen landesplanerischen Zielfestsetzungen
verstoßen würden, ist ein landesplanerisches Zielabweichverfahren von Seiten
der Verbandsgemeinde zu beantragen.
In diesem
Zusammenhang ist es sinnvoll, noch weitere Flächen im Bereich des Annweilerer Hinterwaldes
mit einzubeziehen.
Der Vorsitzende
übergibt das Wort an den anwesenden Leiter der Bauabteilung, Herrn Hans-Peter
Spies. Dieser stellt die in Frage kommenden Flächen vor.
Im Verlauf dieser
Präsentation werden die an eine Leinwand projizierten Kartenausschnitte von
einem Vertreter der Interessengemeinschaft „Pro Pfälzer Wald“ abfotografiert.
Dieses Verhalten wird seitens des Vorsitzenden gerügt. Der Betroffene wird
aufgefordert, die gefertigten Bilder zu löschen. Dies wurde auch zugesagt. Im
Gegenzug stellt der Bürgermeister der Interessengemeinschaft die Bereitstellung
von Informationsmaterial zur Verfügung.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die
Einleitung eines Zielabweichverfahrens für die Ausweisung von Sonderbauflächen
für die Windenergie.