Beschluss: beschlossen

Die Ortsgemeinden Albersweiler und Rinnthal beantragen bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im Rahmen der Änderung sollen im Bereich von verschiedenen forstwirtschaftlichen Flächen, Sonderbauflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.

 

Da das derzeit noch rechtskräftige Landesentwicklungsprogramm und auch derzeit noch rechtskräftige Regionalplan Sonderbauflächen für die Windenergienutzung im Naturpark Pfälzerwald ausschließen und eine Ausweisung dieser v.g. Flächen somit gegen die noch festgeschriebenen landesplanerischen Zielfestsetzungen verstoßen würden, ist ein landesplanerisches Zielabweichverfahren von Seiten der Verbandsgemeinde zu beantragen.

 

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, noch weitere Flächen im Bereich des Annweilerer Hinterwaldes mit einzubeziehen.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den anwesenden Leiter der Bauabteilung, Herrn Hans-Peter Spies. Dieser stellt die in Frage kommenden Flächen vor.

 

Im Verlauf dieser Präsentation werden die an eine Leinwand projizierten Kartenausschnitte von einem Vertreter der Interessengemeinschaft „Pro Pfälzer Wald“ abfotografiert. Dieses Verhalten wird seitens des Vorsitzenden gerügt. Der Betroffene wird aufgefordert, die gefertigten Bilder zu löschen. Dies wurde auch zugesagt. Im Gegenzug stellt der Bürgermeister der Interessengemeinschaft die Bereitstellung von Informationsmaterial zur Verfügung.


Der Verbandsgemeinderat beschließt mit 25 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen die Einleitung eines Zielabweichverfahrens für die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie.