Beschluss: Kenntnis genommen

Zu diesem TOP ist Herr Dipl. Ing. Cattarius als Sachverständiger anwesend.

Gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 i.V.m VV zu § 40 Buchst. c GemO gilt für besondere Antragsrechte, für eine  Anhörung eines Sachverständigen, eine Mindestzahl von ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. 

 

Einstimmig beschließt der Ortsbeirat Herrn Cattarius anzuhören.

 

Herr Lehmann vom Bauamt der Verbandsgemeinde sowie Herr Cattarius haben das Wort und informieren den Ortsbeirat über den aktuellen Stand hinsichtlich des Gemeindehauses:

 

-          Teilbereiche der Decke sind marode und müssen freigelegt werden. Entsprechende Angebote werden momentan eingeholt.

-          Die Arbeiten zur Schimmelpilzbekämpfung sind abgeschlossen.

-          Ein amtlicher Wärmeschutznachweis wird nicht benötigt.

-          Der Sandstein in den Kellerräumen gibt Feuchtigkeit ab. Hierüber wurden verschiedene Möglichkeiten genannt, um den modrigen Geruch und die Feuchtigkeit zu bekämpfen.

-          In Richtung Straße ist eine Außentreppe geplant. Jedoch befindet sich dort der Schacht des Hausanschlusses. Da keine Erforderlichkeit besteht und es auch eine Geldfrage ist, soll die Entscheidung aufgeschoben werden.

-          Ein Elektro- und Heizungsplanungskonzept wird in der nächsten Sitzung vorgestellt.