Der Vorsitzende
erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern die Entwürfe der Stellungnahmen zu den
einzelnen Themengebieten, welche in der Fortschreibung des einheitlichen
Regionalplanes Rhein-Neckar behandelt werden.
Dies sind im
Einzelnen:
1. Regionale
Grünzüge und Grünzäsuren:
Im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sind die Flächen im direkten Umfangsbereich
der Ortslagen von den Restriktionen „Regionale Grünzüge“ , „Grünzäsuren“ und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und
Landschaftspflege“ auszunehmen.
Die Rücknahmen der Restriktionen
sind insbesondere deshalb notwendig, um den bereits jetzt schon sehr geringen
Spielraum für Siedlungserweiterungen nicht noch enger zu ziehen und damit alternative Entwicklungsrichtungen nicht
vorzeitig auszuschließen.
Hierzu ist generell anzumerken, dass die Rücknahmen nicht
gleichzusetzen sind mit einer Inanspruchnahme für eine Siedlungsentwicklung.
Vielmehr ist in jedem Fall eine Risikoanalyse im Rahmen der Bauleitplanung
notwendig, über die ein genauer Aufschluss über schutzwürdige Bereiche zu
erlangen ist, als dies durch die eher generalisierende Darstellung im Entwurf
des Regionalplanes.
Wir fordern, nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte
Vorgaben für die Ortsplanung vorzunehmen, die den Ortsgemeinden jegliche
Entwicklungsmöglichkeiten nimmt, denn damit wird die Zielvorgabe des
Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu schaffen,
unterlaufen und negiert, von den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und
des Regionalplanes – wenigstens die Eigenentwicklung zu garantieren – ganz zu
schweigen.
2. Zentrale
Orte und Verflechtungsbereiche:
Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterstützt ausdrücklich die
Bestrebungen der Ortsgemeinde Albersweiler zur Wiedererlangung der
Grundzentrumsfunktion.
Albersweiler ist für die Bewohner der umliegenden Gemeinden der
Anlaufpunkt für ihre täglichen Besorgungen. Das Einzugsgebiet von Albersweiler
geht weit über die Grenzen der Verbandsgemeinde
Annweiler am Tr. hinaus. Nicht nur für die Bevölkerung aus Ramberg,
Dernbach und Eußerthal, sondern auch für die Menschen aus Frankweiler,
Siebeldingen, Birkweiler und Ranschbach (Verbandsgemeinde Landau-Land) spielt
Albersweiler für die Grundversorgung
dieser Region eine große Rolle.
3. Ausbau
der Bundesstraße 10:
Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt den Ausbau der
Bundesstraße 10 im für den Bereich
zwischen Pirmasens und Landau in der Pfalz als „großräumige Straßenverkehrsverbindung“
fest.
Durch den Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des
„Queichtals“ unwiederbringlich zerstört.
Die gesamte Ökologie in diesem Bereich wird sich durch den Ausbau nachhaltig
verändern. Das Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und hierdurch
werden mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen durch die Abgase entstehen. Die
gesamte Lebensqualität in unserer Region wird sich durch den Ausbau nachhaltig
negativ entwickeln.
Die Bundesstraße 10 kann und darf kein Ersatz für die schon vor
längerer Zeit gestrichene Autobahn 8 sein.
Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende Maßnahmen,
wie z. B. Sperrung der B 10 für den überregionalen Transitverkehr im
Queichtal, vermieden werden.
4. Windenergie:
Im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Verbandsgemeinderates im
Hinblick auf die 100 + Verbandsgemeinde Annweiler, auf den Solidarpakt
und auf die gegründete kommunale
Energiegesellschaft „Südpfalz“ und im Hinblick auf ein gemeinsames
Windparkprojekt mit der Stadt Landau i.d.Pf. decken sich unsere
Planungsabsichten mit den Ausführungen des gemeinsamen Regionalplanes
Rhein-Neckar in vollem Umfang.
Die Verbandsgemeinde begrüßt ausdrücklich die Festsetzungen des
gemeinsamen Regionalplanes, dass in Zukunft die Steuerung von
Windenergieanlagen im Rahmen der Flächennutzungsplanung erfolgen soll, da die
Verantwortlichen vor Ort die Verhältnisse am besten kennen und nach klaren
Kriterien abwägen und entscheiden können.
Zunächst beschließt
der Verbandsgmeinderat einstimmig die Stellungnahme zum Bereich „1. Regionale
Grünzüge und Grünzäsuren“.
Anschließend wird
einstimmig beschlossen, den Absatz zum Thema „2. Zentrale Orte und
Verflechtungsbereiche“ in die Stellungnahme aufzunehmen.
Des Weiteren wird
einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Passus zum Ausbau der B10 (3. Absatz) in die Stellungnahme aufzunehmen.
Letztlich wird der
Abschnitt zum Thema Windenergie (4. Absatz) mit 24 Ja-Stimmen und 2
Nein-Stimmen in die Stellungnahme aufgenommen.