Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende erläutert den anwesenden Ratsmitgliedern die Entwürfe der Stellungnahmen zu den einzelnen Themengebieten, welche in der Fortschreibung des einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar behandelt werden.

 

Dies sind im Einzelnen:

 

1.  Regionale Grünzüge und Grünzäsuren:

 

Im Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels  sind die Flächen im direkten Umfangsbereich der Ortslagen von den Restriktionen „Regionale Grünzüge“ , „Grünzäsuren“  und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege“ auszunehmen.

Die Rücknahmen  der Restriktionen sind insbesondere deshalb notwendig, um den bereits jetzt schon sehr geringen Spielraum für Siedlungserweiterungen nicht noch enger zu ziehen und damit  alternative Entwicklungsrichtungen nicht vorzeitig auszuschließen.

Hierzu ist generell anzumerken, dass die Rücknahmen nicht gleichzusetzen sind mit einer Inanspruchnahme für eine Siedlungsentwicklung. Vielmehr ist in jedem Fall eine Risikoanalyse im Rahmen der Bauleitplanung notwendig, über die ein genauer Aufschluss über schutzwürdige Bereiche zu erlangen ist, als dies durch die eher generalisierende Darstellung im Entwurf des Regionalplanes.

Wir fordern, nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte Vorgaben für die Ortsplanung vorzunehmen, die den Ortsgemeinden jegliche Entwicklungsmöglichkeiten nimmt, denn damit wird die Zielvorgabe des Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu schaffen, unterlaufen und negiert, von den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und des Regionalplanes – wenigstens die Eigenentwicklung zu garantieren – ganz zu schweigen.

 

2.  Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche:

 

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen der Ortsgemeinde Albersweiler zur Wiedererlangung der Grundzentrumsfunktion.

Albersweiler ist für die Bewohner der umliegenden Gemeinden der Anlaufpunkt für ihre täglichen Besorgungen. Das Einzugsgebiet von Albersweiler geht weit über die Grenzen der Verbandsgemeinde  Annweiler am Tr. hinaus. Nicht nur für die Bevölkerung aus Ramberg, Dernbach und Eußerthal, sondern auch für die Menschen aus Frankweiler, Siebeldingen, Birkweiler und Ranschbach (Verbandsgemeinde Landau-Land) spielt Albersweiler für die Grundversorgung  dieser Region eine große Rolle.

 

3.  Ausbau der Bundesstraße 10:

 

Der Entwurf des gemeinsamen Regionalplanes schreibt den Ausbau der Bundesstraße  10 im für den Bereich zwischen  Pirmasens  und Landau in der Pfalz  als „großräumige Straßenverkehrsverbindung“ fest.

Durch den Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des „Queichtals“  unwiederbringlich zerstört. Die gesamte Ökologie in diesem Bereich wird sich durch den Ausbau nachhaltig verändern. Das Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und hierdurch werden mehr Lärm und höhere Umweltbelastungen durch die Abgase entstehen. Die gesamte Lebensqualität in unserer Region wird sich durch den Ausbau nachhaltig negativ entwickeln.

Die Bundesstraße 10 kann und darf kein Ersatz für die schon vor längerer Zeit gestrichene Autobahn 8 sein.

Der Ausbau der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. Sperrung der B 10 für den überregionalen Transitverkehr im Queichtal,  vermieden werden.

 

4.  Windenergie:

 

Im Zusammenhang mit den Beschlüssen des Verbandsgemeinderates im Hinblick auf die 100 + Verbandsgemeinde Annweiler, auf den Solidarpakt und auf die gegründete  kommunale Energiegesellschaft „Südpfalz“ und im Hinblick auf ein gemeinsames Windparkprojekt mit der Stadt Landau i.d.Pf. decken sich unsere Planungsabsichten mit den Ausführungen des gemeinsamen Regionalplanes Rhein-Neckar in vollem Umfang.

 

Die Verbandsgemeinde begrüßt ausdrücklich die Festsetzungen des gemeinsamen Regionalplanes, dass in Zukunft die Steuerung von Windenergieanlagen im Rahmen der Flächennutzungsplanung erfolgen soll, da die Verantwortlichen vor Ort die Verhältnisse am besten kennen und nach klaren Kriterien abwägen und entscheiden können.


Zunächst beschließt der Verbandsgmeinderat einstimmig die Stellungnahme zum Bereich „1. Regionale Grünzüge und Grünzäsuren“. 

 

Anschließend wird einstimmig beschlossen, den Absatz zum Thema „2. Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche“ in die Stellungnahme aufzunehmen.

 

Des Weiteren wird einstimmig bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Passus zum Ausbau der B10  (3. Absatz) in die Stellungnahme aufzunehmen.

 

Letztlich wird der Abschnitt zum Thema Windenergie (4. Absatz) mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen in die Stellungnahme aufgenommen.