Sitzung: 11.07.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende
informierte die Ratsmitglieder über den aktuellsten Entwurf des Regionalplanes
in der Metropolregion Rhein-Neckar für die Ortsgemeinde Waldhambach.
Der Gemeinderat nahm
hierzu wie folgt Stellung:
Im Bereich der
Ortsgemeinde Waldhambach sind die Flächen im direkten Umfangbereich der
Dorflage von den Restriktionen „Regionale Grünzüge“, „Grünzäsuren“ und
„Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege“ auszunehmen.
Dies gilt
insbesondere für den Bereich des Gewerbegebietes „Nauweg“, um hier die im
Regionalplan verbriefte Eigenentwicklung des heimischen Gewerbes nicht zu
gefährden.
Die Rücknahmen der
Restriktionen sind insbesondere deshalb notwendig, um den bereits jetzt schon
sehr geringen Spielraum für Siedlungs- und Gewerbeerweiterungen nicht noch
enger zu ziehen und damit alternative Entwicklungsrichtungen nicht vorzeitig
auszuschließen.
Hierzu ist generell
anzumerken, dass die Rücknahmen nicht gleichzusetzen sind mit einer
Inanspruchnahme für eine Siedlungsentwicklung, Vielmehr ist in jedem Fall eine
Risikoanalyse im Rahmen der Bauleitplanung notwendig, über die ein genauer
Aufschluss über schutzwürdige Bereiche zu erlangen ist, als dies durch die eher
generalisierende Darstellung im Entwurf des Regionalplanes.
Die Beschlussfassung
über die Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Regionalplanes
Rhein-Neckar erfolgte einstimmig.