Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über den aktuellsten Entwurf des Regionalplanes in der Metropolregion Rhein-Neckar für die Ortsgemeinde Waldhambach.

Der Gemeinderat nahm hierzu wie folgt Stellung:

Im Bereich der Ortsgemeinde Waldhambach sind die Flächen im direkten Umfangbereich der Dorflage von den Restriktionen „Regionale Grünzüge“, „Grünzäsuren“ und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und Landschaftspflege“ auszunehmen.

Dies gilt insbesondere für den Bereich des Gewerbegebietes „Nauweg“, um hier die im Regionalplan verbriefte Eigenentwicklung des heimischen Gewerbes nicht zu gefährden.

Die Rücknahmen der Restriktionen sind insbesondere deshalb notwendig, um den bereits jetzt schon sehr geringen Spielraum für Siedlungs- und Gewerbeerweiterungen nicht noch enger zu ziehen und damit alternative Entwicklungsrichtungen nicht vorzeitig auszuschließen.

Hierzu ist generell anzumerken, dass die Rücknahmen nicht gleichzusetzen sind mit einer Inanspruchnahme für eine Siedlungsentwicklung, Vielmehr ist in jedem Fall eine Risikoanalyse im Rahmen der Bauleitplanung notwendig, über die ein genauer Aufschluss über schutzwürdige Bereiche zu erlangen ist, als dies durch die eher generalisierende Darstellung im Entwurf des Regionalplanes.


Die Beschlussfassung über die Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung des Regionalplanes Rhein-Neckar erfolgte einstimmig.