Beschluss: beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Grundstücke, welche sich in dem Bebauungsplanentwurf  „Heerweg“ befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des

Baugesetzbuches zu beschließen.

 


Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet  „Heerweg“  angeordnet.

 

Der Umlegung liegt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Heerweg"  zugrunde.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Umlegung für das Baugebiet „Heerweg“ einstimmig.