Sachverhalt:
Die Grundstücke, welche sich in dem Bebauungsplanentwurf „Heerweg“ befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.
Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des
Baugesetzbuches zu beschließen.
Der Umlegung liegt der in Aufstellung befindliche
Bebauungsplan "Heerweg"
zugrunde.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Umlegung für das Baugebiet „Heerweg“ einstimmig.