Beschluss: beschlossen

Das Ratsmitglied Nadja Messerschmidt begab sich wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO während TOP 2 in den Zuschauerraum.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 08.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heerweg“.

 

In der jetzigen Sitzung sind die weiteren Verfahrensschritte zu beschließen.


1. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass Frau Meyer vom Planungsbüro Pröll – Miltner GmbH, Karlsruhe, als Sachverständige gehört wird.

 

2. Der v.g. Bebauungsplanentwurf, welcher dem Ortsgemeinderat in der Sitzung vorgestellt wurde, wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat einstimmig mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.

 

Änderungen/Ergänzungen:

-          Die Garagen müssen mindestens 1 Meter vom Gehsteig gebaut werden.

-          Die Einfriedung darf im vorderen Grundstücksbereich eine maximale Höhe von 1,50 Meter, im hinteren Grundstücksbereich eine maximale Höhe von 2 Meter aufweisen.

 

3. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.