Beschluss: beschlossen

Eine Neufassung ist aufgrund der geplanten Einrichtung einer Naturbegräbnisstätte in Feld E sowie den Regelungen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig geworden.

 

Änderungen zur bestehenden Friedhofssatzung sind rot gekennzeichnet.


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegende Friedhofssatzung mit folgenden Änderungen.

 

Änderungen:

-          Unter § 18 Abs. 3 c) der Friedhofssatzung ist folgender Wortlaut: „Lichtbilder der Verstorbenen“ zu ergänzen.