Sitzung: 04.06.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Eine Neufassung ist aufgrund der geplanten Einrichtung einer Naturbegräbnisstätte in Feld E sowie den Regelungen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig geworden.
Änderungen zur bestehenden Friedhofssatzung sind rot gekennzeichnet.
Änderungen:
- Unter § 18 Abs. 3 c) der Friedhofssatzung ist folgender Wortlaut: „Lichtbilder der Verstorbenen“ zu ergänzen.