Beschluss: beschlossen

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.02.2012 beschlossen die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2012 wir folgt festzusetzen:

1) Grundsteuer                                                                                                         

a)      für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)                                  300 v. H.

b)      für Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        360 v. H.

 

2) Gewerbesteuer                                                                                                        380 v. H.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses macht eine Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 erforderlich. Diese erfolgt durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012, die ausschließlich die Veränderung der Realsteuerhebesätze beinhaltet.


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.