Sitzung: 04.06.2012 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.02.2012 beschlossen die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2012 wir folgt festzusetzen:
1) Grundsteuer
a)
für
land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
b)
für
Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v. H.
2) Gewerbesteuer 380
v. H.
Die Umsetzung
dieses Beschlusses macht eine Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2012
erforderlich. Diese erfolgt durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2012, die ausschließlich die Veränderung der Realsteuerhebesätze
beinhaltet.
Der
Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2012.