Beschluss: beschlossen

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig am 25.08.2011 den Bürgermeister und den Werkdirektor zu ermächtigen für die Gründung der Energie Südpfalz GmbH & Co KG eine Absichtserklärung abzugeben (Letter of intent). Diese Absichtserklärung wurde am 14.09.2011 zwischen der Stadt Annweiler am Trifels, der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, jeweils vertreten durch die Stadt- und Verbandsgemeindewerke, die Queichtalenergie AöR (Gemeinde Offenbach und Essingen), die Ortsgemeinde Herxheim, die Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH und die Energie Südwest AG in Landau abgegeben.

 

Unternehmenszweck dieser Gesellschaft ist:

 

-       Koordinierter Aufbau von EE-Projekten in der Südpfalz

-       Erreichung des Ziels einer vollständigen Eigenversorgung durch Erneuerbare Energien mittels Windkraft, Kraft-Wärme Kopplung und solarer Strahlungsenergie

-       Gemeinsames Sprachrohr für die Südpfalz in Sachen Erneuerbarer Energien und Umsetzung vor Ort mit Wertschöpfung in unserer Heimat.

 

Erstes Projekt wird die Freiflächenphotovoltaikanlage in Dammheim (Deponie) sein, mit deren Bau am 29. Februar 2011 bereits begonnen wurde und die trotz widriger Bedingungen (Absenkung der Einspeisevergütung) mit guten Gewinnen errichtet werden kann.

 

Die Gesellschaft soll in der Rechtsform als GmbH & Co KG betrieben werden. Diese Rechtsform ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, da der persönlich haftende Gesellschafter, der Komplementär, keine natürliche Person ist, sondern eine GmbH, mit bekanntlich beschränkter Haftung. Ziel dieser Konstruktion ist es die gesellschaftsrechtlichen Risiken für die Kommunen auszuschließen und zu begrenzen. Damit wird erreicht, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels lediglich in Höhe der Gesellschaftseinlage von 2.500,00 € im Haftungsfalle herangezogen werden kann.

 

Das Festkapital der Gesellschaft wird mit 1.000 € gezeichnet. Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels ist dabei mit 100,00 € beteiligt, was dem Gesellschaftswert von 10 % entspricht. Gleichzeitig zeichnet die Verbandsgemeinde als Komplementär (=Vollhafter) den Geschäftsanteil der GmbH über 2.500 € (Einlage insgesamt 25.000 €). Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wird, wie die anderen Kommunen mit insgesamt 10 % als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt sein. Die Energie Südwest AG wird 50 % der Gesellschaftsanteile halten.

 

Für die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft und Projektierung der ersten Projekte, u. a. Dammheim,  ist ein Eigenkapitalbetrag entsprechend der Beteiligungsverhältnisse vorgesehen. Die liquiden Mittel und die Eigenkapitalausstattung für die Finanzierung der ersten Projekte, u. a. Photovoltaikanlagen Dammheim (1,6 MW, Bad Bergzabern 180 kWp und Annweiler 110 kWp) müssen insgesamt 1.000.000 € aufgebracht werden, die zu 50 % von der Energie Südwest sowie zu 50 % von den übrigen Gesellschaftern zu zahlen sind. Für die Verbandsgemeinde Annweiler sind dies zunächst 100.000 €, die im Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke 2012 veranschlagt sind (Finanzbeteiligung).

 

In dem Gesellschaftervertrag sind folgende maßgebliche Punkte geregelt (eine Kopie des Vertrags erhalten die Mitglieder des HUFA):

 

1)      Geschäftsführung erfolgt durch die Energie Südwest AG; Für die Verwaltungsarbeit, Projektierung einzelner Maßnahmen und die Geschäftsführung erhält der Komplementär jährlich nachgängig 25.000 €

2)      Jeder Gesellschafter ist mit maximal zwei Aufsichtsratsmitgliedern in der Gesellschaft vertreten; die Stimmen der einzelnen Gesellschafter können nur einheitlich abgegeben werden;

3)      Der Vorsitz im Aufsichtsrat wird aus den kommunalen Vertretern bestimmt; der Vorsitz wechselt turnusmäßig (2 jährig) innerhalb der kommunalen Vertreter

4)      Bei Entscheidungen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus gehen, entscheidet der Aufsichtsrat mit 2/3 der Stimmen, dazu zählen insbesondere alle Investitionsentscheidungen zu einem EE-Projekt, Übernahme von Bürgschaften etc.

5)      Für sonstige Rechtsgeschäfte im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb genügt die einfache Mehrheit; diese sind Geschäfte im Einzelfall von bis zu 300.000 €

6)      Es werden nur solche Projekte umgesetzt, die eine Eigenkapitalrentabilität von 8 v. H. erwarten lassen

 

Um dieses Konstrukt nunmehr auch rechtlich umzusetzen, ist der Abschluss von insgesamt 3 Verträgen erforderlich, und zwar:

 

a)      Dem Konsortialvertrag, dieser regelt grundsätzliche Ziele der Gesellschaft, Strukturen der Gesellschaft und die Verpflichtung unterhalb der Gesellschafter sich gesellschaftsfreundlich zu verhalten,

b)      Dem Gesellschaftsvertrag der Energie Südpfalz – Verwaltung GmbH -, dieser regelt die Beteiligung der GmbH, als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und

c)      Dem eigentlichen Gesellschaftsvertrag zwischen den o. g. Gesellschaftern.

 

Das geplante Modell wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse im Rahmen einer Analyse nach § 92 GemO angezeigt. Diese Analyse wurde vom Wirtschaftsprüfer Dr. Burret erstellt, der das Konzept aus Sicht des Wirtschaftsprüfers ebenfalls nochmals überprüfte. Weder unser Wirtschaftsprüfer, noch die Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse äußerten hierzu Bedenken oder machten eine Rechtsverletzung geltend.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Verträge wie dargestellt zuzustimmen:

 

a)      Dem Konsortialvertrag

b)      Dem Gesellschaftsvertrag der Energie Südpfalz – Verwaltung GmbH -,

c)      Dem Gesellschaftsvertrag der Energie Südpfalz GmbH & Co KG

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung die finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels mit 10 % der Gesellschafteranteile und der finanziellen Ausstattung der GmbH mit 100.000 €.