Beschluss: beschlossen

Der Flächennutzungsplan soll für folgende Bereiche geändert werden:

 

1. Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal

 

In dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände des Vogelstocker Hofes als „Außenbereich Landwirtschaft“ kartiert.

 

Auf Grund eines Eigentümerwechsels soll das Gelände des Vogelstocker Hofes einer anderen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass das in der beiliegenden Karte dargestellte Gelände als Sondergebiet für die Gastronomie, Fremdenverkehr und Pferdezucht ausgewiesen werden soll.

 

2. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich Annweiler-Bindersbach

 

Hier soll in der im beiliegenden Plan dargestellte Fläche ein Sondergebiet für die Errichtung eines Vereinsheimes eines örtlichen Vereins dargestellt werden.

 

3. Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler

 

Im Bereich „Auf der Latte“ in Albersweiler ist eine ca. 1 ha große gemischte Baufläche ausgewiesen. Da die dortige Gärtnerei aufgelassen wurde, soll das Gelände nun als eine Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.


1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig den Flächennutzungsplan für die Bereiche Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal, Sondergebiet im Bereich Annweiler-Bindersbach, Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler zu ändern.

 

2.       Der Flächennutzungsplan wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Verbandsgemeinderat einstimmig gebilligt.

 

3.       Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 3 Abs. 1 BauGB die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

4.       Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen.