Durch die neu errichtete
Urnenwand auf dem Friedhof Ramberg muss die bestehende Friedhofsgebührensatzung
der Ortsgemeinde Ramberg angepasst werden. Deshalb wurde der beiliegende
Satzungsentwurf zur Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung auf
Grundlage der Vorberatung des Gemeinderates vom 12. Januar 2005 gefertigt.
In diesem Entwurf wurde die
Urnenwandnische unter II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten mit
eingearbeitet. Hier wurde zur Klarstellung nochmals die Dauer der in der
Friedhofsatzung unterschiedlichen Nutzungszeit erwähnt.
Gleichzeitig wurde durch
die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung die Möglichkeit genutzt, eine
Gebührenglättung durchzuführen.
Der Gemeinderat beschloss
einstimmig bei einer Enthaltung die Friedhofsgebührensatzung, wie sie als
Anlage beigefügt ist.