Beschluss: beschlossen

Durch die neu errichtete Urnenwand auf dem Friedhof Ramberg muss die bestehende Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Ramberg angepasst werden. Deshalb wurde der beiliegende Satzungsentwurf zur Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung auf Grundlage der Vorberatung des Gemeinderates vom 12. Januar 2005 gefertigt.

 

In diesem Entwurf wurde die Urnenwandnische unter II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten mit eingearbeitet. Hier wurde zur Klarstellung nochmals die Dauer der in der Friedhofsatzung unterschiedlichen Nutzungszeit erwähnt.

 

Gleichzeitig wurde durch die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung die Möglichkeit genutzt, eine Gebührenglättung durchzuführen.

 


Der Gemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung die Friedhofsgebührensatzung, wie sie als Anlage beigefügt ist.