Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 6, Befangen: 0

Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011 wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.

 

Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.

 

Der Ortsbürgermeister präsentiert dem Gemeinderat kurz die neuen Hundesteuerhebesätze der anderen Gemeinden. Daraufhin werden 2 Vorschläge zur Erhöhung der Hundesteuerhebesätze eingebracht. Beim 1. Vorschlag soll die Hundesteuer für den 1. Hund auf 30,00 €, den 2. Hund auf 45,00 € und jeden weiteren auf 60,00 € angehoben werden. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde soll gleich bleiben. Beim 2. Vorschlag soll die Hundesteuer für den 1. Hund auf 35,00 €, den 2. Hund auf 50,00 € und jeden weiteren auf 60,00 € angehoben werden. Die Hundesteuer für  gefährliche Hunde soll gleich bleiben.


Der Gemeinderat beschließt mit 7 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen die Änderung der Satzung und damit die Hundesteuer für den 1. Hund auf 30,00 € den 2. Hund auf 45,00 € und jeden weiteren Hund auf 60,00 € zu erhöhen. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde wurde nicht erhöht sie beträgt beim 1. gefährlichen Hund 600,00 € und für jeden weiteren 800,00 €.