Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche als Anlage beiliegen, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme des Planers wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Sachverständige, Frau Busch, anzuhören. Frau Busch erklärt, dass an dem Bebauungsplan nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden sind. Weiterhin habe es seitens der Bürger seit der Offenlage keine Anregungen gegeben. Frau Busch stellt kurz die Stellungnahmen und Anregungen anderer Behörden zu dem Thema vor. Außerdem erklärt Sie, dass diese Anregungen zu keinen Änderungen in den Grundzügen des Bebauungsplans geführt haben.

 

Ein Ratsmitglied frägt nach, ob es kein Nachteil für die Besitzer sei, dass diese keine neuen Gebäude auf dem Grundstück bauen dürfen. Sie stellt klar, dass sehr wohl neue Gebäude im Rahmen des Bebauungsplanes errichtet werden können, solange die Nutzungsmaße dies vorsehen.

 

Weiterhin wird erläutert, dass aufgrund der Landstraße die am Anwesen vorbeiführt, von der zuständigen Behörde keine Überschreitung der Orientierungswerte (keine Richtwerte) zum Lärmschutz festgestellt wurden und dies auch nicht in Zukunft zu erwarten sei. Daraufhin berät der Gemeinderat kurz das Thema Haftung im Bereich des Lärmschutzes.

 


Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Planerin mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen an.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Josefshof“ und die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Josefshof“, als Satzung, gem. § 10 BauGB und § 88 Landesbauordnung (LBauO) mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen