Beschluss: beschlossen

Die nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen sind gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Benehmen mit der Straßenbaubehörde  als Ortsstraßen im Sinne des § 3 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Straße:                                            Plan-Nummer:

 

Bahnhofstraße

165/5, 165/6, 165/7, 165/8, 1821, 1800/15

 

 

Am Schwellborn

1800/29, 901/6, 913/6, 913/3, 502/3, 507/2, 508/8,

 

528/4, 528/6, 529/2

 

Sportplatzstraße - Teilstück

901/4

 

 

Vorderer Schwellborn -

1800/36, 1800/35, 913/7 – Teilstück bis Anwesen Nr. 19

Teilstück

 (Plan-Nr. 915/11), (915/18)

 

 

Mühlstraße

3846/7

 

 

Schulstraße

2424/8, 1972/3, 1971/7, 1960/3, 1958/2, 2424/4, 2424/5,

 

1956/8, 1956/7

 

 

 

 

 

 

 

Fr. Flory bat den Gemeinderat die Plan-Nummer (915/18) beim vorderen Schwellborn- Teilstück zu ergänzen.

 

Die Straßen sind im beiliegenden Lageplan (der der Original-Niederschrift beigefügt ist) dargestellt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bauverwaltung, Zimmer 135 od. 137, Messplatz 1, Annweiler am Trifels während der Öffnungszeiten einzusehen.


Der Gemeinderat beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die vorgenannten Verkehrsanlagen gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Benehmen mit der Straßenbaubehörde als Ortsstraßen im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.