In
dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst.
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und
Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei und werden im
Verbandsgemeinderat vorgetragen.
Als
nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
1.
Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.
2. Der Verbandsgemeinderat
beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die
Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen
Beschlussfassung einstimmig.