Beschluss: beschlossen

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei und werden im Verbandsgemeinderat vorgetragen.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.


1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an.

 

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen

 

Beschlussfassung einstimmig.