Sitzung: 01.03.2012 Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
Der Vorsitzende
erläuterte, dass er gem. § 30 Abs. 2 GemO die Ausschussmitglieder, welche noch
nicht als Ratsmitglied verpflichtet sind, vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher
Sitzung namens der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels durch Handschlag zu
verpflichten hat.
Gleichzeitig
belehrte er sie über die Obliegenheiten Ihres Amtes und gab Ihnen die
Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Sie
beinhalten die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und
Pflichten der Ausschussmitglieder sowie den Ausschluss aus dem Ausschuss.
Danach verpflichtete
er das Ausschussmitglieder Elke Mandery und das stellv. Ausschussmitglied Wolfgang
Karch per Handschlag unter Verlesen der Verpflichtungsformel und überreichte
ihnen je ein Kommunalbrevier.