Der Gemeinderat beschließt einstimmig Dipl. Ing. Reinhard Pröll als Sachverständigen zu diesem TOP zuzulassen.
Zunächst erläuterte Ortsbürgermeister Schwarzmann dem Gemeinderat nochmals Details zum Bebauungsplan „West-Hermersbach“ und übergab dann das Wort an Dipl. Ing. Reinhard Pröll.
Der Bebauungsplan „West – Hermersbach“ wurde am 15.05.1986 als 2. Änderung und
2. Erweiterung sowie 1. Teilaufhebung beschlossen und am 26.08.1986 genehmigt.
Im Anschluss daran wurde 1986 der Dorfentwicklungsplan für Ramberg entwickelt. Dieser Plan
beinhaltet u.a. auch Ziele, die den Bereich West – Hermersbach und angrenzende Flächen betreffen:
● Ausbau des Kreuzwoogs als Grünanlage mit einer Retentionsfläche, sowie Naherho-
lungseinrichtungen und Spielplatz.
● Weiterer Ausbau des Fußweges in Talmitte vom Rathaus über den Kreuzwoog bis zur
Bischof – Beck – Straße als zentrale Verbindungsachse der in Ramberg ankommenden
Wanderwege.
● Abriss / Sanierung des Albertusheimes mit einer Einrichtung im sozialen und / oder infra-
strukturellen Sektor.
Diese Ziele wurden zunächst nachrangig behandelt bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnah-
men im Ortskern, jedoch wurden diese Maßnahmen in den Flächennutzungsplan für die VG
Annweiler rahmenmäßig aufgenommen und in zwei Überarbeitungen der Dorfentwicklungsplanung
jeweils als künftige Maßnahmen nochmals deutlich herausgestellt.
Nachdem ein wesentlicher Teil der Städtebauförderungsmaßnahmen in den Jahren 1990 – 2010
durchgeführt worden sind, sollen auch die weiteren o.a. Maßnahmen begonnen werden.
Grundlage hierfür ist nunmehr der zum 2. Mai 2011 überarbeitete Dorfentwicklungsplan als in-
formelle gemeindliche Planung.
Diese Planung wurde als Selbstbindungsplan 2011 vom Gemeinderat Ramberg beschlossen
und in der Bürgerschaft ausführlich dargestellt und erläutert.
Als Voraussetzung zur Durchführung dieser Maßnahme ist es erforderlich, diese planungsrecht-
lich durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „West – Hermersbach“ zu be-
rücksichtigen.
Notwendig wird daher, den Änderungsbereich nur auf die Talaue zwischen Hauptstraße und
Hermersbachstraße zu beschränken und den Bereich der Dorfwiesen und des Albertusheimes
einzubeziehen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt, da es sich bei der Planung um eine teilweise Nachverdichtung im südlichen Teilbereich handelt. Hierbei werden die Zulässigkeitsgrenzen nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht überschritten. Auch ist eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gegeben.
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung des Änderung des Bebauungsplanes „West-Hermersbach“ mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Aufstellungsbeschluss). Die Änderung des v.g. Bebauungsplanes erfolgt nach dem § 13 a BauGB.
2. Der vom Büro Pröll, Karlsruhe erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, in der vorgelegten Form gebilligt.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
4. Der Ortsgemeinderat beschließt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.
Die Ratsmitglieder Jürgen Munz, Thomas Munz und Klaus Herty nahmen gem. § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und hatten den Sitzungstisch verlassen.