Die vom Ortsgemeinderat in der Sitzung vom 02.02.2011 gefassten Beschlüsse bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes „West-Hermersbach“ wurden von dem Ortsbürgermeister wegen formeller Mängel gem. § 42 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP aufgehoben.
Der Ortsgemeinderat hat nun darüber zu entscheiden, ob er die Aufhebung der Beschlüsse vom 02.02.2011 akzeptiert oder ob er bei an seinen Beschlüssen vom 02.02.2011 festhält.
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des
Beschlusses über die Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 a Baugesetzbuch vom
02.02.2011.
Beschlussfassung
erfolgte einstimmig.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die
Billigung des Planentwurfes vom 02.02.2011.
Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses über die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom
02.02.2011.
Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.
4. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlussfassung über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes vom 02.02.201.
Beschlussfassung erfolgte
einstimmig.
Die Ratsmitglieder Jürgen Munz, Thomas Munz und Klaus Herty nahmen gem. §22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und hatten den Sitzungstisch verlassen. Der 1. Beigeordnete Martin Jahn hatte von 19.15 bis 19.20 Uhr den Sitzungssaal verlassen und nahm an der Abstimmung nicht teil.