Beschluss: beschlossen

Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011 wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.

 

Im Zuge dieser Satzungsänderung kann zudem über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die der Originalniederschrift beiliegende Satzung zur Änderung der Hundesteuer.

 

2. § 5 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:

 

(1)    Die Steuer beträgt jährlich:

 

a)      50,-- Euro für den ersten Hund

b)      90,-- Euro für den zweiten Hund

c)      120,-- Euro für jeden weiteren Hund

 

(2)    Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert. Die Steuer beträgt jährlich:

 

a)      650,-- Euro für den ersten gefährlichen Hund

b)      850,-- Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

 

Die Steuersätze wurden vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem Gemeinderat empfohlen.