Beschluss: beschlossen

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.11.2011 ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Er hat dem Ortsgemeinderat einstimmig empfohlen, am KEF-RP teilzunehmen und den Konsolidierungsbeitrag der Ortsgemeinde Albersweiler über eine Anhebung der Realsteuerhebesätze (insbesondere über die Grundsteuer B) zu erbringen.

 


Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Albersweiler einstimmig am Kommunalen Entschuldungsfond Rheinland-Pfalz teilzunehmen und den Konsolidierungsbeitrag der Ortsgemeinde Albersweiler über die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu finanzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmungsgesprächen mit der Kommunalaufsicht, den individuellen Konsolidierungsvertrag vorzubereiten und anschließend dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.