Beschluss: beschlossen

In seiner Sitzung vom 01.02.2012 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein die Unterlagen zum Jahresabschluss 2010 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Im Jahr 2009 musste die Eröffnungsbilanz nochmals um 26.260,11 € geändert werden. Die Änderung erfolgte aufgrund der Änderung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens für die im Voraus bezahlten Mietzahlungen der Sparkasse Südliche Weinstraße für die Sparkassenfiliale in Gossersweiler. Die Summe des RAP wurde versehentlich nicht in Euro umgerechnet. Die Umrechnung ergibt eine Reduzierung des RAP um 26.260,11 €. Die Kapitalrücklage musste somit um diesen Betrag erhöht werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss einstimmig, dem Ortsgemeinderat zu empfehlen, die nachfolgend aufgeführten Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010

 

2.      Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten sowie den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.

 

3.      Änderung der Eröffnungsbilanz um 26.260,11 € aufgrund der Reduzierung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten für die im Voraus beglichenen Mietzahlungen der Sparkasse Südliche Weinstraße für die Sparkassenfiliale.

 

Zu den Ausführungen gab es keine Wortmeldungen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Ratsmitglied Otto Welsch den Vorsitz und Ortsbürgermeister Dr. Hanns–Christian Conrad, der Erste Beigeordnete Horst Paul, der Beigeordnete Werner Schuck und das Ratsmitglied Florian Conrad begeben sich wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO in den Zuschauerraum.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010

 

2.      Erteilung der Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten sowie den Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.

 

3.      Änderung der Eröffnungsbilanz um 26.260,11 € aufgrund der Reduzierung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten für die im Voraus beglichenen Mietzahlungen der Sparkasse Südliche Weinstraße für die Sparkassenfiliale.