Beschluss: beschlossen

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche als Anlage beiliegen, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme der Verwaltung liegt ebenfalls bei.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

Der Vorsitzende stellt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, sowie den jeweiligen Abwägungsvorschlag der Verwaltung vor.

Der Ortsgemeinderat hat keine weiteren Fragen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der Erste Beigeordnete Horst Paul den Vorsitz. Ortsbürgermeister Dr. Hanns-Christian Conrad und Florian Conrad begeben sich wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO in den Zuhörerraum.

 

1. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung einstimmig an.

 

2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schulstraße “, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Satzung (§ 10 BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Schulstraße“, 1.Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).