Sitzung: 09.02.2012 Ausschuss für Tourismus, Umwelt und Klimaschutz
Der Vorsitzende
erläuterte, dass er gem. § 30 Abs. 2 GemO die Ausschussmitglieder, welche noch
nicht als Ratsmitglied verpflichtet sind, vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher
Sitzung namens der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels durch Handschlag zu
verpflichten hat.
Gleichzeitig belehrte
er sie über die Obliegenheiten Ihres Amtes und gab Ihnen die Bestimmungen der
§§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Sie beinhalten die
Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der
Ausschussmitglieder sowie den Ausschluss aus dem Ausschuss.
Danach verpflichtete
er die Ausschussmitglieder Karl-Heinz Busch und Hans-Joachim Fette per
Handschlag unter Verlesen der Verpflichtungsformel und überreichte ihnen je ein
Kommunalbrevier.