Der Vorsitzende erläuterte, dass er gem. § 30 Abs. 2 GemO die Ausschussmitglieder, welche noch nicht als Ratsmitglied verpflichtet sind, vor Ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels durch Handschlag zu verpflichten hat.

 

Gleichzeitig belehrte er sie über die Obliegenheiten Ihres Amtes und gab Ihnen die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung zur Kenntnis. Sie beinhalten die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ausschussmitglieder sowie den Ausschluss aus dem Ausschuss.

 

Danach verpflichtete er die Ausschussmitglieder Karl-Heinz Busch und Hans-Joachim Fette per Handschlag unter Verlesen der Verpflichtungsformel und überreichte ihnen je ein Kommunalbrevier.