Sitzung: 28.11.2011 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Hierzu informierte
der Vorsitzende den Gemeinderat über das vorliegende Schreiben der
Kreisverwaltung SÜW vom 25.10.2011. Hierzu hat die Gemeinde die Gelegenheit der
Stellungnahme bis einschließlich 06.12.2011. Gemäß diesem Schreiben muss die
Gemeinde eine Ersatzzahlung an die zuständige Naturschutzbehörde in Höhe von
5.427,17 EUR leisten. Diese Ersatzzahlung ergibt sich aus einer beigefügten
Aufstellung. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die 80-jährige
Eiche durch die Anpflanzung von acht 10-jährigen Eichen kompensiert wird.
Ortsbürgermeister Dr. Conrad bemängelte hierbei, dass die Naturschutzbehörde
lediglich eine Ersatzzahlung festsetzt und der Gemeinde nicht die Möglichkeit
gegeben wird, diese 8 Eichen anzuschaffen und anzupflanzen. Diese
Vorgehensweise kann so nicht hingenommen werden, zumal die Bepflanzung mit
neuen Bäumen für die Gemeinde wesentlich kostengünstiger ist. Aus diesem Grund
und aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde eine Rechtschutzversicherung hat,
hat der Vorsitzende bereits einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit beauftragt.
Er bat den Gemeinderat, der Einschaltung des Rechtsanwaltes und der weiteren
Vorgehensweise (anstelle der Leistung
der Ersatzzahlung sollen 8 Eichen angepflanzt werden) zuzustimmen.
Der Beschluss
hierüber erfolgte einstimmig.