Beschluss: beschlossen

Hierzu informierte der Vorsitzende den Gemeinderat über das vorliegende Schreiben der Kreisverwaltung SÜW vom 25.10.2011. Hierzu hat die Gemeinde die Gelegenheit der Stellungnahme bis einschließlich 06.12.2011. Gemäß diesem Schreiben muss die Gemeinde eine Ersatzzahlung an die zuständige Naturschutzbehörde in Höhe von 5.427,17 EUR leisten. Diese Ersatzzahlung ergibt sich aus einer beigefügten Aufstellung. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die 80-jährige Eiche durch die Anpflanzung von acht 10-jährigen Eichen kompensiert wird. Ortsbürgermeister Dr. Conrad bemängelte hierbei, dass die Naturschutzbehörde lediglich eine Ersatzzahlung festsetzt und der Gemeinde nicht die Möglichkeit gegeben wird, diese 8 Eichen anzuschaffen und anzupflanzen. Diese Vorgehensweise kann so nicht hingenommen werden, zumal die Bepflanzung mit neuen Bäumen für die Gemeinde wesentlich kostengünstiger ist. Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde eine Rechtschutzversicherung hat, hat der Vorsitzende bereits einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit beauftragt. Er bat den Gemeinderat, der Einschaltung des Rechtsanwaltes und der weiteren Vorgehensweise (anstelle  der Leistung der Ersatzzahlung sollen 8 Eichen angepflanzt werden) zuzustimmen.


Der Beschluss hierüber erfolgte einstimmig.