Beschluss: geändert beschlossen

Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011 wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.

 

 


1) Es wurde beantragt, die Hundesteuersätze wie folgt ab 01.01.2012 neu festzusetzen:

 

 40,00 € für den ersten Hund

 60,00 € für den zweiten Hund und

 80,00 € für jeden weiteren Hund

 

Der Gemeinderat lehnte mit 6 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen diesen Vorschlag ab.

 

Danach wurden folgende Beträge zur Neufestsetzung ab 01.01.2012 vorgeschlagen:

 

 30,00 € für den ersten Hund

 60,00 € für den zweiten Hund und

 60,00 € für jeden weiteren Hund

 

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

 

2) Der Steuersatz für gefährliche Hunde soll ab 01.01.2012 wie folgt festgesetzt werden:

 

  600,00 € für den ersten gefährlichen Hund und

  800,00 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

 

Der Beschluss hierüber erfolgte einstimmig.

 

Abschließend stimmte der Gemeinderat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 20. November 2001 der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme zu. Die Satzung ist als Anlage Nr. 1 der Original-Niederschrift beigefügt.