Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011 wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.

 

Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.

 

Weiterhin informiert der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über 2 Hundehalter die der Gemeinde Probleme bereiten. Hierbei wird besonders ein Hundehalter vom Gemeinderat hervorgehoben, der einen potenziell gefährlichen Hund ohne Leine ausführt. Hierbei ist auch bereits eine Person zu Schaden gekommen. Um diesem entgegen zu wirken, schlagen einige Ratsmitglieder eine Anleinpflicht für Hundehalter vor.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die der Original-Niederschrift beiliegende Änderung der Hundesteuersatzung.

 

Außerdem beschließt der Gemeinderat einstimmig, eine Anleinpflicht für alle Hundehalter der Gemeinde einzuführen und dies ins Amtsblatt aufzunehmen.