Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über
die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und
Vergnügungssteuer zum
Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.
Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über
die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und
Vergnügungssteuer zum
Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.