Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes, über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011, wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.
Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.
Der Ortsgemeinderat
beschloss einstimmig, die der Originalniederschrift beiliegenden Satzung zur
Änderung der Hundesteuersatzung.