Aufgrund des Außer-Kraft-Tretens des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer zum 01.07.2011 wird eine Änderung der Hundesteuersatzung notwendig.
Im Zuge dieser Satzungsänderung könnte über eine etwaige Änderung der Hundesteuersätze beraten werden.
Der Gemeinderat
beschließt einstimmig, die
der Originalniederschrift beiliegenden Satzung zur Änderung der
Hundesteuersatzung. Die Hundesteuer bleibt unverändert.