Sitzung: 10.11.2011 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Die Gemeinde hat jederzeit
ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und gegebenenfalls zur rechtzeitigen
Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der
Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufzunehmen, soweit keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen (§ 105 GemO). Der Höchstbetrag für die Aufnahme von
Krediten zur Liquiditätssicherung ist in der Haushaltssatzung 2011 der
Verbandsgemeinde auf 5.000.000 € festgesetzt.
Nach § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GemO führt die Verbandsgemeindekasse auch
die Kassen- und Rechnungsgeschäfte der Ortsgemeinden im Rahmen der
Einheitskasse. Kredite zur Liquiditätssicherung dürfen nur von der
Verbandsgemeindekasse aufgenommen werden. Der in der Haushaltssatzung der
Verbandsgemeinde festgesetzte Höchstbetrag muss deshalb ausreichen, um auch die
Auszahlungen der Ortsgemeinden rechtzeitig leisten zu können.
Zur Sicherstellung der
Kassenliquidität benötigt die Verbandsgemeindekasse derzeit ständig
Kassenkredite in Höhe von 3,5 bis 4,0 Mio €, verursacht durch negative
Kassenbestände verschiedener Ortsgemeinden und die Vorfinanzierung von
Zuweisungen bzw. Investitionsdarlehen . In den vergangenen Wochen wurde der
Höchstbetrag der Kassenkredite jeweils kurzfristig nahezu erreicht. Zum
Jahresende 2011 steht der Abschluss der Baumaßnahme Hohenstaufensaal in der
Stadt Annweiler a. Tr. an. In diesem Zusammenhang werden noch Rechnungen von
bis zu 3,0 Mio € erwartet. Die Maßnahme wird über das Konjunkturprogramm II
gefördert, die Zuwendungen aus dieser
Förderung gehen jedoch erst zeitversetzt (in der Regel 4 bis 6 Wochen nach
Mittelabruf) ein. Zur Sicherstellung der
Zahlungsfähigkeit während dieser Abrechnungsphase ist eine Erhöhung des
Höchstbetrages der zulässigen Kredite zur Liquiditätssicherung auf 7.500.000 €
erforderlich. Die Erhöhung des
Höchstbetrages erfolgt durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die vorgelegte 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2011.