Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Gemeinde hat jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und gegebenenfalls zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufzunehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen (§ 105 GemO). Der Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung ist in der Haushaltssatzung 2011 der Verbandsgemeinde auf 5.000.000 € festgesetzt.  Nach § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GemO führt die Verbandsgemeindekasse auch die Kassen- und Rechnungsgeschäfte der Ortsgemeinden im Rahmen der Einheitskasse. Kredite zur Liquiditätssicherung dürfen nur von der Verbandsgemeindekasse aufgenommen werden. Der in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgesetzte Höchstbetrag muss deshalb ausreichen, um auch die Auszahlungen der Ortsgemeinden rechtzeitig leisten zu können.

Zur Sicherstellung der Kassenliquidität benötigt die Verbandsgemeindekasse derzeit ständig Kassenkredite in Höhe von 3,5 bis 4,0 Mio €, verursacht durch negative Kassenbestände verschiedener Ortsgemeinden und die Vorfinanzierung von Zuweisungen bzw. Investitionsdarlehen . In den vergangenen Wochen wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite jeweils kurzfristig nahezu erreicht. Zum Jahresende 2011 steht der Abschluss der Baumaßnahme Hohenstaufensaal in der Stadt Annweiler a. Tr. an. In diesem Zusammenhang werden noch Rechnungen von bis zu 3,0 Mio € erwartet. Die Maßnahme wird über das Konjunkturprogramm II gefördert, die Zuwendungen  aus dieser Förderung gehen jedoch erst zeitversetzt (in der Regel 4 bis 6 Wochen nach Mittelabruf) ein.  Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit während dieser Abrechnungsphase ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der zulässigen Kredite zur Liquiditätssicherung auf 7.500.000 € erforderlich.  Die Erhöhung des Höchstbetrages erfolgt durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung.

 


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011.