Beschluss: beschlossen

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.

 

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße trug folgende Anregungen vor:

 

von Seiten des Referates 63 (Raumordnung und Bauleitplanung) werden folgende Anregungen vorgebracht:

 

1. Plandarstellung

Der Geltungsbereich der Änderung sollte im Plan durch die dicke gestrichelte Linie (Planzeichen 1513) markiert werden.

 

2. Rechtsgrundlagen

Das BauGB wird nicht in seiner aktuellen Fassung genannt.“

 

Die vorgeschlagene Änderung wird im Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


1. Der Ortsgemeinderat schließt sich den Empfehlungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einstimmig an.

 

2.  Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Süd “, 5. Änderung  gem. § 13 a BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

-          Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Süd“, 5. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO)