Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Gemäß der Feuerwehrverordnung (FwVO) vom 21.03.1991 (GVBL. S 89), zuletzt geändert durch die zweite Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehrverordnung vom 25. Juni 2010 (GVBl. S 201), sind Feuerwehrfahrzeuge den entsprechenden Erfordernissen vorzuhalten. Grundlage bildet hierfür die Ermittlung der örtlich vorhandenen Risiken für die Bereiche Brandgefahren, Technische Hilfeleistung, ABC Gefahren sowie Gefahren durch Gewässer und die Einteilung in die entsprechende Risikoklasse.

Der Ausrückebereich für die Freiwillige Feuerwehr Annweiler am Trifels wurde im Jahre 1994 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates  in die Risikoklasse B 3+ eingestuft. Bei Beibehaltung der Risikoklasse B 3+ würde die Ersatzbeschaffung in der Größe nur eines HLF 10/10 erfolgen und bezuschusst werden. Damit kann lediglich 1 Tunnelportal sicher abgedeckt werden.

Aufgrund des vorhandenen Gefährdungspotenzials, insbesondere durch die Straßentunnel der B 10 mit der Kette (Kostenfels- und Staufertunnel, sowie Barbarossa- und Löwenherztunnel) ist eine Einordnung der Gemeinde Annweiler in die Risikoklasse B 4 (Brandgefahren) möglich und sinnvoll.

 

Bei einem Gespräch am 17.08.2011 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier wurde der Vorschlag des zuständigen stellvertretenden Leiters der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Herrn Mees, über die erforderliche Neueinteilung in die Risikoklasse B 4 erörtert.

 

Durch die neue Einteilung in die Risikoklasse B 4 sind keine zusätzlichen Fahrzeuge für die Freiwillige Feuerwehr Annweiler notwendig, nachdem diese bereits vorgehalten werden.

 

Folgende Fahrzeuge sind nach der Risikolasse B 4  Stufe 1 (innerhalb 8 Minuten) als Mindestbedarf vorzuhalten:

 

·         1 Hilfeleistungsfahrzeug (HLF 20/16)

·         1 Hubrettungsfahrzeug (HRF 23/12)

·         1 Tanklöschfahrzeug (TLF 16/24-TR) 

·         1 Einsatzleitwagen (ELW)

 

Folgende Fahrzeuge sind vorhanden:

 

  • 1 Löschfahrzeug  (LF 16/12)               (Ersatzbeschaffung HLF 10/10)
  • 1 Rüstwagen (RW 1)                            (Wegfall mit Beschaffung Ersatz für TLF 16/25)

·         1 Drehleiter DLK 23/12

·         1 Tanklöschfahrzeug TLF 16/45

·         1 Tanklöschfahrzeug TLF 16/25          (Ersatzbeschaffung HLF 10/10)

·         1 Einsatzleitwagen (ELW)

·         1 Vorausgerätewagen (VRW)  (technische Rettung bei weiten Anfahrtstrecken B 48)

 

Bei dem vorgenannten Gesprächstermin am 17.08.2011 wurde auch ausgeführt, dass aufgrund der Tunnelproblematik –Anfahrt und zeitgleicher Erstangriff an beiden Tunnelportalen bei einem Schadensereignis und zur schnellen Hilfe- anstelle eines Hilfeleistungsfahrzeuges HLF 20/16 zwei HLF 10/10 angeschafft bzw. bezuschusst werden können. Bedingt durch die neue Fahrzeuggeneration soll das TLF 16/25 und der RW 1 durch ein HLF 10/10 ersetzt werden. Das HLF 10/10 besitzt den gleichen einsatztaktischen Wert wie die beiden Fahrzeuge.

 

Durch die Reduzierung der Fahrzeuge kann somit auch Einsatzpersonal eingespart werden.

 

Der Ausschuss für das Brandschutzwesen hat in seiner Sitzung vom 03.11.2011 einstimmig die Risikoklasseneinteilung wie o.g. empfohlen.

 


Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, den Ausrückebereich für die Freiwillige Feuerwehr Annweiler am Trifels von der bisherigen Risikoklasse B 3(+) in die Risikoklasse B 4 einzustufen.