Sitzung: 03.11.2011 Ausschuss für Brandschutzwesen
Bürgermeister
Wagenführer verpflichtete per Handschlag gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung
die Nichtratsmitglieder Alfons Andt sowie Markus Steiner und verwies auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Plichten nach der Gemeindeordnung (§§ 20, 21,
22). Ferner gab er die Bestimmungen der §§ 30 und 31 der Gemeindeordnung zur
Kenntnis.