Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass das Verfahren zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge sehr umstritten und das Verwaltungsgericht Koblenz der Auffassung ist, dass die gesetzliche Grundlage für die Erhebung v.g. Beiträge für die Erneuerung von Straßen verfassungswidrig sei. Das Gericht hat deshalb den entsprechenden Passus im Kommunalabgabengesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.


Der Gemeinderat war einstimmig dafür, einen Beschluss über die Ausbausatzung wiederkehrender Beiträge zurückzustellen, bis die Rechtslage geklärt ist.