Sitzung: 19.10.2011 Ortsgemeinderat
Beschluss: zurückgestellt/abgesetzt
Der Vorsitzende
informierte den Rat, dass das Verfahren zur Erhebung der wiederkehrenden
Beiträge sehr umstritten und das Verwaltungsgericht Koblenz der Auffassung ist,
dass die gesetzliche Grundlage für die Erhebung v.g. Beiträge für die
Erneuerung von Straßen verfassungswidrig sei. Das Gericht hat deshalb den
entsprechenden Passus im Kommunalabgabengesetz dem Bundesverfassungsgericht zur
Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat war
einstimmig dafür, einen Beschluss über die Ausbausatzung wiederkehrender
Beiträge zurückzustellen, bis die Rechtslage geklärt ist.