Beschluss: Kenntnis genommen

Die Vorsitzende gab gekannt, dass das Ortsbeiratsmitglied Diana Pape vor deren Amtsantritt gem.

§ 30 Abs. 2 GemO in öffentlicher Sitzung noch per Handschlag zu verpflichten ist.

Sie belehrte sie über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22, 30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.

Diese beinhalten insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem Ortsbeirat.

 

Nach Bekanntgabe der Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Ortsvor-

steherin Sonja Keßler das Ortsbeiratsmitglied per Handschlag.