Sitzung: 25.10.2011 Ortsbeirat
Beschluss: Kenntnis genommen
Die Vorsitzende gab
gekannt, dass das Ortsbeiratsmitglied Diana Pape vor deren Amtsantritt gem.
§ 30 Abs. 2 GemO in
öffentlicher Sitzung noch per Handschlag zu verpflichten ist.
Sie belehrte sie
über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die Bestimmungen der §§ 20, 21, 22,
30 und 31 der Gemeindeordnung bekannt.
Diese beinhalten
insbesondere die Schweigepflicht, Treuepflicht, Ausschließungsgründe, Rechte
und Pflichten der Ortsbeiratsmitglieder sowie deren Ausschluss aus dem
Ortsbeirat.
Nach Bekanntgabe der
Paragraphen und Verlesen der Verpflichtungsformel verpflichtete Ortsvor-
steherin Sonja
Keßler das Ortsbeiratsmitglied per Handschlag.