Beschluss: beschlossen

Im Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Es ging nur eine Stellungnahme der Pfalzwerke, welche als Anlage beigefügt ist, ein.

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.


1. Die Anregungen der Pfalzwerke werden beachtet. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „An den Siebenmorgen“ 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

Begründung

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des v.g. Bebauungsplanes  als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).