Im Bebauungsplanverfahren
wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Es ging nur eine
Stellungnahme der Pfalzwerke, welche als Anlage beigefügt ist, ein.
Wenn keine Änderungen des
Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.
1. Die Anregungen der
Pfalzwerke werden beachtet. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
2.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „An den Siebenmorgen“ 4.
Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10
BauGB. Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
-
Rechtsfestsetzungen M
1:1000
-
Schriftliche
Festsetzungen
Begründung
Des
weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen
des v.g. Bebauungsplanes als Satzung
gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).