Sitzung: 25.08.2011 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 1
In mehreren Sitzungen des
Verbandsgemeinderats und des Werkausschusses wurde angeregt, die künftige
Energieversorgung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels energieautark zu
organisieren.
Grundsätzliche Ziele dabei
sind:
a)
Eine
energieautarke Verbandsgemeinde mit Strom aus Erneuerbaren Energien
b)
Die
Bürger an der Energiewende in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels direkt
zu beteiligen und mittel- bis langfristig günstigen Ökostrom anzubieten
c)
Den
Wirtschaftsstandort zu sichern um größeren Stromabnehmern vor Ort günstige
Energiepreise zu bieten
d)
Die
Wertschöpfung durch kommunale Einflussnahme und Bürgerbeteiligung vor Ort zu
behalten
e)
Energieüberschüsse
zu erzielen und dadurch Mehrerlöse zu erhalten
f)
Energieeffizienz
in den Öffentlichen Gebäuden zu erreichen um den Klimaschutzzielen zu
entsprechen
g)
Die
Versorgung der Öffentlichen Gebäude mit Strom aus Regenerativen Energien
Bereits mit Beschluss des
Werkausschusses vom 7.7.2011 wurde Bürgermeister Wagenführer beauftragt, eine
Absichtserklärung zur Beteiligung an der neu zu gründenden Energie Südpfalz
GmbH abzugeben. Dies war bereits der erste Schritt die o. g. Ziele operativ umzusetzen. Die GmbH
hat sich zum Ziel gesetzt Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien in der
Südpfalz, insbesondere bei den beteiligten Gesellschaftern, umzusetzen um somit
mittel- und langfristig eine 100 %ige Eigenversorgung mit Regenerativer Energie
zu erreichen.
Als Stromträger für eine
energieautarke Verbandsgemeinde zeichnet sich die Windenergie im Pfälzer Wald
ab. Hierzu müssen die entsprechenden Vorrangflächen im Flächennutzungsplan und
der Raumordnungsplanung ausgewiesen werden. Trotz Fukushima und der
beschlossenen Energiewende sind hierzu erhebliche formelle und rechtliche
Anstrengungen erforderlich, eine entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplans und der Raumordnungspläne durchzusetzen. Ein erster Schritt hierzu ist die
politische Erklärung der Gremien, künftig auf eine regenerative Eigenversorgung
vor Ort, die sog. 100+ EEG-Gemeinde, zu setzen. Ohne eine solche
Zieldefinition werden die Fachplanungsgremien, wie der regionale
Raumordnungsverband Rhein-Neckar, nach Erfahrungswerten von Prof. Dr. Keilen
eine Zustimmung zur Änderung der Raumordnungspläne nicht erteilen. Neben diesem
Grundsatzbeschluss sind weitere Maßnahmen für solche Energieprojekte notwendig,
u. a.
-
Aufstellung
eines Energiekonzepts,
-
Aufstellung
eines Energiesteckbriefs für die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
-
Wissenschaftliche
Begleitung bei Windenergieprojekten.
Um dies auch politisch zu
dokumentieren und der Verwaltung Leitlinien in diesem Sinne vorzugeben, ist nunmehr erforderlich, dass die Gremien
der Verbandsgemeinde zunächst die o. g. Ziele als Handlungsmaxime erklären und
im auszuarbeitenden Energiekonzept aufzeigen.
Exkurs: Was machen andere Kommunen ???
Viele Gemeinden in
Deutschland haben bereits Beschlüsse gefasst oder sind bereits in deren
Umsetzung den Energiebedarf und die Energieversorgung dezentral vor Ort auf
Basis Erneuerbarer Energien sicherzustellen. Hierbei zu nennen sind u. a.
-
Die
Gemeinde Reuth im Vogtland
-
Feldheim
-
Krailling/Bayern
-
Verbandsgemeinde
Schweich
-
Wesseling
-
Unna
-
Schönau
im Schwarzwald u.v.m.
Letztere, die Gemeinde
Schönau, war Vorreiter in der Eigenenergieversorgung durch Erneuerbare
Energien. Der Strommix in Schönau gestaltet sich wie Folgt:
|
Bundesweiter |
Elektrizitätswerke
Schönau – Stand 2009 |
24,9 % |
0 |
|
44,9 % |
0 |
|
Erdgas* + Sonstige |
12,9 % |
4,1 % |
17,3 % |
95,9 % |
|
700 |
0 |
|
CO2-Emissionen (g/kWh) |
508 |
10,5 |
Neben dem positiven Effekt
für den Klimaschutz, stellten sich in Schönau besonders erfreuliche
wirtschaftliche Aspekte ein. Die Stadtwerke Schönau, die als GmbH und im
Bereich Netz als Genossenschaft mit Bürgerbeteiligung betrieben werden,
produzieren mehr Energie als in Schönau tatsächlich verbraucht wird und handeln
damit deutschlandweit mit großem Erfolg (110.000 Kunden). Zum Vergleich: Die
Pfalzwerke haben im eigenen Netzgebiet rd. 100.000 Kunden. So wird in Schönau ausschließlich
Ökostrom angeboten, der preislich zwischen 1 und 1,5 ct./kWh unterhalb
des Atomstroms liegt und trotzdem konnte ein Gewinn von 24 Millionen € (2006)
erwirtschaftet werden.
Anmerkung: Die Stadt Schönau
hat 2.441 Einwohner!!!
Dieses Beispiel zeigt, dass neben
den Klimaschutzzielen ein erheblicher Mehrwert für die Region geschaffen werden
kann und Erlöse auch in der Region verbleiben, sofern die Energieerzeugung in
kommunaler Hand verbleibt und von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird.
Demnach wird nunmehr
vorgeschlagen, folgende „Absichtserklärung“ durch den Verbandsgemeinderat zu
verabschieden:
Die Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels will die Energiewende in Deutschland vor Ort aktiv
umsetzen und mitgestalten.
In diesem Sinne soll der
Jahresstromverbrauch der Verbandsgemeinde mittelfristig durch Eigenerzeugung
von Strom aus regenerativen Quellen
vollständig abgedeckt werden. Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels soll energieautark
werden. Als vorrangiger Energieträger für die Erreichung dieses Ziels soll die
Windenergie dienen. Hierbei sollen geeignete Standorte in der Verbandsgemeinde
entwickelt werden.
Die Verbandsgemeinde
Annweiler und der Verbandsgemeinderat möchten mit einer energieautarken Kommune
erreichen, dass
-
Der Gesamtenergieverbrauch der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels bilanziell ausschließlich aus
Erneuerbaren Energien sichergestellt wird,
-
Öffentliche Einrichtungen der
Verbandsgemeinde ausschließlich Energie aus regenerativen Energien beziehen
-
Die Wertschöpfung vor Ort verbleibt
-
Eine höchstmögliche „Demokratisierung“
der Stromerzeugung durch Beteiligung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen,
örtlichen Unternehmen und Bürgerbeteiligungen,
-
Sicherung des Wirtschaftsstandortes
durch eine nachhaltig aufgestellte, sichere Energieversorgung zu günstigen
Konditionen.
Neben der regenerativen
Energieerzeugung sollen die Ziele auch durch Energieeinsparung und
Energieeffizienz, insbesondere bei Öffentlichen Einrichtungen, erreicht werden.
Bei einer Enthaltung
beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig die vorstehend genannte
Absichtserklärung.