Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen, die Betriebssatzung über die Führung eines Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels vom 16.08.1977, zuletzt geändert am 03.02.1984, zu ändern.

 


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.08.2011 dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, die Satzung mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

In dem Entwurf sind folgende Änderungen vorzunehmen:

 

Ø  In § 1 Abs. 2 Buchstabe c soll das letzte Wort „Energiequellen“ lauten,

 

Ø  In § 4 Abs. 2 Nr. 1, soll am Ende der nachstehende Halbsatz hinzugefügt werden:“ weiteres regelt die Hauptsatzung“

 

Ø  In § 6 Abs. 2 Nr. 7 soll die Zahl 500,00 € durch die Zahl 5.000,00 € ersetzt werden.

Ø  In § 6 Abs. 2 Nr. 8 soll die Zahl 500,00 € durch die Zahl 5.000,00 € ersetzt werden.

Ø  In § 6 Abs. 2 Nr. 9 soll die Zahl 500,00 € durch die Zahl 3.000,00 € ersetzt werden.

Ø  In § 6 Abs. 2 soll die Nr. 10 „ Niederschlagungen“ ergänzt werden.

 

Ø  In § 8 Abs. 2 wird der letzte Satz beginnen mit:...die Verbandsgemeindewerke können... gestrichen werden.

 

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig die Betriebssatzung über die Führung eines Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels mit vorstehenden Änderungen.