Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 1

Die Bundesregierung plant im Rahmen der klimaschutzpolitischen Ziele und der Energiewende bis 2030 eine 80 %ige Versorgung der Bevölkerung mittels regenerativer Energien.

 

In diesem Zusammenhang soll eine Gesellschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegründet werden.

 

Da viele Kommunen und gemeindliche Stadtwerke die gleichen Ziele verfolgen, sollen zusammen mit:

 

-       den Stadtwerken Bad Bergzabern GmbH

-       den Gemeindewerken Herxheim

-       der Energie Südwest AG und

-       den Stadtwerken Annweiler am Trifels

 

diese Aktivitäten in einer gemeinsamen „Gesellschaft zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in der Südpfalz“  gebündelt werden. Diese Gesellschaft soll wie folgt ausgestaltet werden:

 

 

A)   Gesellschaftsform

 

Die Gesellschaft soll als GmbH & Co KG eingerichtet werden. Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft, wobei anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist, sondern die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch diese Gesellschaftsform ist es möglich andere Kommunen bzw. andere Stadtwerke an einzelnen Projekten durch Einlagen zu beteiligen.

 

B)   Unternehmenszweck

 

1)    Erreichung unseres Ziels der vollständigen Eigenversorgung durch erneuerbare Energien, mittels Windkraft, Photovoltaik und KWKG

2)    Koordinierter Aufbau von EE-Projekten in der Südpfalz

3)    Wahrnehmbarkeit in der Öffentlichkeit als gemeinsames Sprachrohr und Positionierung gegenüber Finanzinvestoren, da Ziel und Zweck der Gesellschaft es ist, die Wertschöpfung vor Ort zu belassen.

 

C)   Beteiligungsmodell

 

Die Beteiligung an der Gesellschaft soll sich derzeit wie folgt zusammensetzen:

 

-       Energie Südwest AG              51,00 %

-       Stadtwerke Annweiler 12,25 % (= Stadt Annweiler als Rechtsträger)

-       VG-Werke Annweiler              12,25 % (= VG Annweiler als Rechtsträger)

-       Stadtwerke BZA GmbH         12,25 %

-       Gemeindewerke Herxheim    12,25 % (= Ortsgemeinde Herxheim als Rechtsträger)

 

Die vorstehend genannten Körperschaften bilden die Gesellschafter.

 

Die Gesellschaft ist entweder direkte Eigentümerin der Anlagen oder Gesellschafter der Projektgesellschaften (Holdingstruktur). Projekte und Projektgesellschaften können nochmals Beteiligungen (zur Finanzierung der Maßnahme ausgeben). So wäre es denkbar, dass die „Mutter-GmbH“ 50 % der Anteile einer Projektgesellschaft hält und die übrigen 50 % an Stadtwerke oder Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbeteiligung) ausgegeben werden.

 

Die Gesellschaft bleibt offen für andere Kommunen in der Südpfalz (z. B. Edenkoben, Offenbach) sowie für Energiegenossenschaften u. ä.

 

D)   Projekte und Projektgesellschaften

 

Die GmbH & Co KG bildet die Kerngesellschaft. Unterhalb dieser Organisation sollen künftig Projekte und bei größeren Maßnahmen Projektgesellschaften gebildet werden. So ist es möglich, z. B. für die Errichtung eines Windparks in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels eine Projektgesellschaft „Windpark Annweiler“ zur gründen, bei der die Verbandsgemeinde Annweiler einen Anteil von x % hält und die anderen Anteile von der „Mutter-GmbH“ gehalten werden.

 

Auch kann eine Beteiligung von anderen Kommunen, Stadtwerken oder eine Privatbeteiligung direkt für einzelne Projekte erfolgen, ohne dass der Beteiligte an dem Einzelprojekt Gesellschafter der „Mutter-GmbH“ ist.

 

Vorteile:

 

-       Partizipation an renditestarken Großprojekten

-       Gemeinsame Zusammenarbeit benachbarter Stadtwerke ohne Beteiligung von Großinvestoren oder Finanzjongleuren … Wertschöpfung verbleibt in der Region.

 

E)   Organe der Gesellschaft

 

-       Die Gesellschaft wird bis zu 2 Geschäftsführer haben. Zunächst ist die Besetzung eines Geschäftsführers mit einem leitenden Mitarbeiter der Energie Südwest GmbH vorgesehen.

 

-       Die Gesellschaft wird einen Aufsichtsrat einrichten. Vorsitzender des Aufsichtsrats wird ein Kommunalvertreter (Bürgermeister) sein.

 

-       Über Investitionen entscheidet ausschließlich die Gesellschafterversammlung. Im Innenverhältnis Werkausschüsse/Verbandsgemeinderäte.

 

F)    Gewinnbeteiligung

 

Die Gewinnbeteiligung erfolgt in Höhe des eingesetzten Kapitals anteilig.

 

G)   Erstes Projekt

 

Die Energie Südwest AG wird ein erstes Projekt in die Gesellschaft einbringen, und zwar die Errichtung einer 1,6 MW Photovoltaikanlage auf dem Gebiet der Mülldeponie in Landau-Dammheim. Gesamtinvestition 3.000.000 €.

 

Die oben genannten Vertreter der Gebietskörperschaften wollen – nach Zustimmung durch die jeweiligen Gremien – am 8. Juli gemeinsam einen „letter of intent (LOI)“, d. h. eine gemeinsame Absichtserklärung abgeben, um das vorgenannte Projekt vorzustellen und bis Mitte Oktober 2011 diese gemeinsame Gesellschaft gründen.

 

Der Werkausschuss wird nunmehr gebeten die o. g. Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Empfehlung dahingehend auszusprechen, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Werkdirektor zu ermächtigen eine entsprechende Absichtserklärung abzugeben.

 

 

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.07.2011 einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Werkdirektor zu ermächtigen, für die zu gründende Gesellschaft erneuerbarer Energien in der Südpfalz eine Absichtserklärung abzugeben.


Nachdem fast alle Gruppierungen im Verbandsgemeinderat sich für diese Vorgehensweise ausgesprochen hatten, wurde bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, eine entsprechende Absichtserklärung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Werkdirektor für die neu zu gründende Gesellschaft für erneuerbare Energien in der Südpfalz abzugeben.