Sitzung: 25.08.2011 Verbandsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltung: 1
Die
Bundesregierung plant im Rahmen der klimaschutzpolitischen Ziele und der
Energiewende bis 2030 eine 80 %ige Versorgung der Bevölkerung mittels
regenerativer Energien.
In
diesem Zusammenhang soll eine Gesellschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien
gegründet werden.
Da
viele Kommunen und gemeindliche Stadtwerke die gleichen Ziele verfolgen, sollen
zusammen mit:
- den Stadtwerken Bad Bergzabern GmbH
- den Gemeindewerken Herxheim
- der Energie Südwest AG und
- den Stadtwerken Annweiler am Trifels
diese
Aktivitäten in einer gemeinsamen „Gesellschaft zur Erzeugung Erneuerbarer
Energien in der Südpfalz“ gebündelt
werden. Diese Gesellschaft soll wie folgt ausgestaltet werden:
A) Gesellschaftsform
Die Gesellschaft soll als GmbH &
Co KG eingerichtet werden. Diese Rechtsform ist eine Personengesellschaft,
wobei anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft der persönlich
haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist, sondern die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Durch diese Gesellschaftsform ist es möglich andere
Kommunen bzw. andere Stadtwerke an einzelnen Projekten durch Einlagen zu
beteiligen.
B) Unternehmenszweck
1) Erreichung unseres Ziels der
vollständigen Eigenversorgung durch erneuerbare Energien, mittels Windkraft,
Photovoltaik und KWKG
2) Koordinierter Aufbau von EE-Projekten
in der Südpfalz
3) Wahrnehmbarkeit in der Öffentlichkeit
als gemeinsames Sprachrohr und Positionierung gegenüber Finanzinvestoren, da Ziel und Zweck der Gesellschaft es ist,
die Wertschöpfung vor Ort zu belassen.
C) Beteiligungsmodell
Die Beteiligung an der Gesellschaft soll
sich derzeit wie folgt zusammensetzen:
- Energie Südwest AG 51,00 %
- Stadtwerke Annweiler 12,25 % (= Stadt Annweiler als Rechtsträger)
- VG-Werke Annweiler 12,25 % (= VG Annweiler als
Rechtsträger)
- Stadtwerke BZA GmbH 12,25 %
- Gemeindewerke Herxheim 12,25 % (= Ortsgemeinde Herxheim als
Rechtsträger)
Die vorstehend genannten
Körperschaften bilden die Gesellschafter.
Die Gesellschaft ist entweder direkte
Eigentümerin der Anlagen oder Gesellschafter der Projektgesellschaften
(Holdingstruktur). Projekte und Projektgesellschaften können nochmals
Beteiligungen (zur Finanzierung der Maßnahme ausgeben). So wäre es denkbar,
dass die „Mutter-GmbH“ 50 % der Anteile einer Projektgesellschaft hält und die
übrigen 50 % an Stadtwerke oder Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbeteiligung)
ausgegeben werden.
Die Gesellschaft bleibt offen für
andere Kommunen in der Südpfalz (z. B. Edenkoben, Offenbach) sowie für
Energiegenossenschaften u. ä.
D) Projekte und Projektgesellschaften
Die GmbH & Co KG bildet die
Kerngesellschaft. Unterhalb dieser Organisation sollen künftig Projekte und bei
größeren Maßnahmen Projektgesellschaften gebildet werden. So ist es möglich, z.
B. für die Errichtung eines Windparks in der Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels eine Projektgesellschaft „Windpark Annweiler“ zur gründen, bei der die
Verbandsgemeinde Annweiler einen Anteil von x % hält und die anderen Anteile
von der „Mutter-GmbH“ gehalten werden.
Auch kann eine Beteiligung von anderen
Kommunen, Stadtwerken oder eine Privatbeteiligung direkt für einzelne
Projekte erfolgen, ohne dass der Beteiligte an dem Einzelprojekt
Gesellschafter der „Mutter-GmbH“ ist.
Vorteile:
- Partizipation an renditestarken
Großprojekten
- Gemeinsame Zusammenarbeit benachbarter
Stadtwerke ohne Beteiligung von Großinvestoren oder Finanzjongleuren …
Wertschöpfung verbleibt in der Region.
E) Organe der Gesellschaft
- Die Gesellschaft wird bis zu 2
Geschäftsführer haben. Zunächst ist die Besetzung eines Geschäftsführers mit einem
leitenden Mitarbeiter der Energie Südwest GmbH vorgesehen.
- Die Gesellschaft wird einen
Aufsichtsrat einrichten. Vorsitzender des Aufsichtsrats wird ein
Kommunalvertreter (Bürgermeister) sein.
- Über Investitionen entscheidet
ausschließlich die Gesellschafterversammlung. Im Innenverhältnis
Werkausschüsse/Verbandsgemeinderäte.
F) Gewinnbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung erfolgt in Höhe des eingesetzten
Kapitals anteilig.
G) Erstes Projekt
Die Energie Südwest AG wird ein erstes
Projekt in die Gesellschaft einbringen, und zwar die Errichtung einer 1,6 MW
Photovoltaikanlage auf dem Gebiet der Mülldeponie in Landau-Dammheim.
Gesamtinvestition 3.000.000 €.
Die
oben genannten Vertreter der Gebietskörperschaften wollen – nach Zustimmung
durch die jeweiligen Gremien – am 8. Juli gemeinsam einen „letter of
intent (LOI)“, d. h. eine gemeinsame Absichtserklärung abgeben, um das
vorgenannte Projekt vorzustellen und bis Mitte Oktober 2011 diese gemeinsame
Gesellschaft gründen.
Der
Werkausschuss wird nunmehr gebeten die o. g. Ausführungen zur Kenntnis zu
nehmen und eine Empfehlung dahingehend auszusprechen, den Bürgermeister der
Verbandsgemeinde sowie den Werkdirektor zu ermächtigen eine entsprechende
Absichtserklärung abzugeben.
Der
Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.07.2011 einstimmig die Empfehlung
ausgesprochen, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Werkdirektor zu
ermächtigen, für die zu gründende Gesellschaft erneuerbarer Energien in der
Südpfalz eine Absichtserklärung abzugeben.
Nachdem
fast alle Gruppierungen im Verbandsgemeinderat sich für diese Vorgehensweise
ausgesprochen hatten, wurde bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, eine entsprechende
Absichtserklärung durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Werkdirektor für die neu zu gründende Gesellschaft für erneuerbare Energien in
der Südpfalz abzugeben.