Beschluss: beschlossen

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2002 die Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art beschlossen. Dies wurde erforderlich durch die Änderung des § 58 Abs. 1 AO durch das Investitionszulagengesetz 1999, da ansonsten ein Verlust der Gemeinnützigkeit von kommunalen Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Kindergärten, Jugendtreffs) drohte und dadurch keine Spendenquittungen mehr ausgestellt werden dürften.

 

Die Satzung wurde bisher nicht ausgefertigt und veröffentlicht, da eine Frist für den Erlass einer Satzung jeweils verlängert wurde und es durch eine Initiative des Gemeinde- und Städtebundes abzusehen war, dass die Änderung des § 58 Abs. 1 AO rückwirkend wieder beseitigt werden sollte.

 

Diese Beseitigung wurde durch ein Änderungsgesetz vom 09. Juli 2004 beschlossen.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Beschluss zur Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art vom 16. Dezember 2002 aufzuheben.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Beschluss zum Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art vom 16. Dezember 2002 aufzuheben.