Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltung: 1

Im Jahre 1987 fasste der Haupt- und Finanzausschuss einen Grundsatzbeschluss, wonach sich die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels mit maximal 15.000 DM/Jahr (7.669,38 €) beteiligt. Auch aufgrund einer Bitte des Landkreises im Jahre 1992, den maximal festgelegten Zuschussbetrag zu überprüfen, beharrte der Haupt- und Finanzausschuss auf den v. g. Betrag. Gleichwohl wurden durch jeweilige Einzelbeschlüsse darüber hinausgehende Forderungen anerkannt. Letztmals war dies in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 25.03.2010 für das Abrechnungsjahr 2009 der Fall.

 

Vom Landkreis Südliche Weinstraße wurde für das Jahr 2010 der Betrag von 8.888,09 € angefordert. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Kalenderjahr 2010

1. Quartal:                     50 % von    4.427,91 €

2. Quartal:                     50 % von    4.120,11 €

3. Quartal:                     50 % von    4.712,03 €

4. Quartal:                     50 % von    4.516,14 €

Insgesamt:                  50 % von 17.776,19 € = 8.888,09 €

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die anteiligen Kosten zu übernehmen und die Deckelung gem. Beschluss aus dem Jahre 1987 aufzuheben.


Bei einer Enthaltung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig die Forderung zur Abrechnung der Ämterlinie Annweiler – Ramberg für das Jahr 2010 in Höhe von 8.888,09 € zu begleichen und hebt den Beschluss über die Deckelung  aus dem Jahre1987 auf.