Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende schlug dem Gemeinderat vor, die Benutzungsordnung der Ramburghalle wie folgt zu ändern:

 

§ 8 Nr. 1 Satz 2 soll nun lauten: „Generell muss besenrein gereinigt werden“.

§ 8 Nr. 1 Satz 3 soll nun lauten: „Es sind sämtliche Abfälle auf privatem Weg zu entsorgen.

In § 8 Nr. 1 Satz 5 wird nach „eine zusätzliche außerordentliche Reinigung“ in Klammer Grundreinigung angefügt.

Ansonsten wird nach dem letzten Satz des § 8 Nr. 1 folgender Satz angefügt:

„Generell erfolgt die Nassreinigung durch einen Beauftragten der Gemeinde zu Lasten des Veranstalters/Mieters.

 

Durch diese Änderungen soll ein unsachgemäßes Reinigen durch den Veranstalter/Mieter vermieden werden.


Der Gemeinderat beschloss einstimmig v. g. Änderungen der Benutzungsordnung der Ramburghalle.