Sitzung: 12.01.2005 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende schlug dem
Gemeinderat vor, die Benutzungsordnung der Ramburghalle wie folgt zu ändern:
§ 8 Nr. 1 Satz 2 soll nun
lauten: „Generell muss besenrein gereinigt werden“.
§ 8 Nr. 1 Satz 3 soll nun
lauten: „Es sind sämtliche Abfälle auf privatem Weg zu entsorgen.
In § 8 Nr. 1 Satz 5 wird nach
„eine zusätzliche außerordentliche Reinigung“ in Klammer Grundreinigung
angefügt.
Ansonsten wird nach dem
letzten Satz des § 8 Nr. 1 folgender Satz angefügt:
„Generell erfolgt die
Nassreinigung durch einen Beauftragten der Gemeinde zu Lasten des
Veranstalters/Mieters.
Durch diese Änderungen soll
ein unsachgemäßes Reinigen durch den Veranstalter/Mieter vermieden werden.
Der Gemeinderat beschloss
einstimmig v. g. Änderungen der Benutzungsordnung der Ramburghalle.