Beschluss: beschlossen

Zur Sicherung der Bauleitplanung soll für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes „Heerweg“ eine Veränderungssperre beschlossen werden. Die künftige Veränderungssperre regelt, dass Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, nicht durchgeführt bzw. nicht beseitigt werden dürfen. Des weiteren dürfen dann erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht mehr vorgenommen werden.

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde kann mit dem Einvernehmen des Ortsgemeinderates jedoch Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zur Sicherung der Bauleitplanung, gem. § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes „Heerweg“.