Beschluss: beschlossen

Für den der Original-Niederschrift beiliegenden Karte dargestellten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird insbesondere die Sicherung der künftigen Siedlungsentwicklung und die Deckung des Baulandbedarfes angestrebt.

 


Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 2 Abs.1 BauGB, den Bebauungsplan „Heerweg“, aufzustellen.