Beschluss: geändert beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Hafner vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und übergab ihm sodann das Wort.

 

Herr Hafner informierte den Gemeinderat ausführlich über die Voraussetzungen zur Errichtung von 30iger Zonen innerhalb der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein. Grundsätzlich sei die Einführung einer kompletten 30iger Zone möglich, mit Ausnahme der Straßen gem. § 45 StVO (in Gossersweiler-Stein z.B. die Durchgangsstraße Stein, die L 494, die K 8 usw.). Erfahrungsgemäß werden sich die Kosten für die Beschilderung auf rd. 2.000 Euro belaufen.

 

 


Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den kompletten Ortsbereich als 30 iger Zone gem. den Voraussetzungen der StVO auszuweisen. Für die Straße „Am Kaiserbach“ soll überprüft werden, ob eine Ausnahmegenehmigung zur Ausweisung als 30 iger Zone ebenfalls möglich ist.